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| Wann ist eine Kernspintomographie nicht durchführbar

Die Kernspintomographie ist in vielen Situationen einsetzbar, in denen röntgenologische Techniken nicht möglich sind, z.B. in der Schwangerschaft oder bei Unverträglichkeit von Röntgenkontrastmitteln.

Durch die starken Magnetfelder können jedoch auch Probleme bei elektronischen Körpergeräten oder Metallteilen im Körper auftreten. Aus diesem Grund kann die Kernspintomographie nicht durchgeführt werden:

  • bei Patienten mit Herzschrittmacher
  • bei älteren metallischen Operationsclips im Kopf
  • u.U. bei Metallsplittern an kritischen Körperstellen